AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Firma Smart Check-In (nachfolgend „Smart Check-In“ genannt) im Bereich der Informationstechnologie. Smart Check-In ist ein Einzelunternehmen. Kunden können Unternehmer sein, d.h. jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft.

2. Leistungen

Smart Check-In erbringt Dienstleistungen im Bereich des Hotelmanagements. Die Dienstleistungen umfassen insbesondere Reservierungsmanagement, Gästebetreuung und die Verwaltung von Online-Buchungsplattformen sowie andere damit verbundene Tätigkeiten.

3. Vertragsbedingungen

Die Dienstleistungen von Smart Check-In sind täglich von 08:00 bis 21:00 Uhr zu erbringen. Art und Umfang der Vertragsleistungen können durch gesetzliche Vorgaben sowie Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Behörden beeinflusst werden. Zur Umsetzung solcher gesetzlichen Vorgaben oder behördlicher Entscheidungen ist Smart Check-In berechtigt, die Vertragsleistungen dementsprechend zu ändern. Smart Check-In behält sich zudem das Recht vor, Änderungen an den Vertragsleistungen vorzunehmen, die unerheblich sind, handelsüblich sind oder die der technischen Weiterentwicklung in der Branche entsprechen, soweit dies jeweils dem Kunden zumutbar ist. Smart Check-In wird den Kunden über Änderungen der Vertragsleistungen rechtzeitig im Voraus informieren.

4. Rückrufrecht und Rufnummernübermittlung

Smart Check-In behält sich das Recht vor, die Gäste der Kunden, bei Bedarf zurückrufen zu dürfen. Der Kunde gestattet Smart Check-In die Nutzung bzw. Übermittlung der Rufnummer des Auftraggebers zur Kontaktaufnahme mit Hotelgästen / Anrufern. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung.

5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Mit Rechnungslegung werden folgende Kennzahlen übermittelt: Anzahl der Gesprächs- und Arbeitsminuten insgesamt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Nach nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann Smart Check-In nach Ablauf der Frist seine Dienstleistung einstellen, bis der Betrag beglichen wird. Bei vor Ort Besuchen sind erforderliche Auslagen, Fahrt- und Logiskosten vom Kunden gegenüber Smart Check-In auf Nachweis zu erstatten.

6. Zugriff auf Daten und Informationsaustausch

Der Kunde hat Smart Check-In den Fernzugriff auf alle erforderlichen Daten auf eigene Kosten zu ermöglichen. Der Kunde ist verpflichtet, Anrufe, die während der vereinbarten Geschäftszeiten an ihn gerichtet sind, an Smart Check-In weiterzuleiten. Die Verantwortung für den zügigen und vollständigen Informationsaustausch obliegt allein dem Kunden. Falls falsche Auskünfte an Gäste kommuniziert wurden, da Smart Check-In keine aktuellen Informationen erhielt, kann Smart Check-In hierfür nicht haftbar gemacht werden.

7. Vertragspause

Für saisonbedingte Betriebsschließungen oder aus anderen begründeten Gründen können beide Vertragsparteien die Zusammenarbeit für einen vereinbarten Zeitraum pausieren. Während dieser Pause ruht die Verpflichtung zur Leistungserbringung durch Smart Check-In vollständig. Die Vertragspause bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien und muss den Zeitraum sowie den Grund für die Pause klar benennen.

8. Kündigung

Während der ersten 7 Tage nach Beginn der Dienstleistung besteht die Möglichkeit einer jederzeitigen Kündigung. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende oder Monatsmitte schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf einer schriftlichen Form. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden oder Smart Check-In ist eine Schadensersatzzahlung von 500,00 EUR fällig.

9. Nutzungsvereinbarung für die technische Ausstattung

Smart Check-In stellt dem Kunden ein Tablet für die Gästebetreuung sowie einen Tresor zur Verfügung. Diese Gegenstände bleiben im Eigentum von Smart Check-In und müssen nach Vertragsende zurückgegeben werden. Der Kunde hat das Recht, auf das Tablet und den Tresor zu verzichten, wenn die Leistungen für Selbst-Check-In und die damit verbundenen Dienstleistungen nicht benötigt werden.

10. Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur

Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die benötigte Infrastruktur wie Internet, Telefon, Strom und Zugang zum Reservierungssystem vorhanden ist, um die Dienstleistung zu ermöglichen.

11. Gerichtsstand

Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz von Smart Check-In in Villach. Beide Vertragsparteien sind allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.